Grundsätzlich: Die Behandlung in meiner Praxis ist für Privatversicherte und Selbstzahler möglich.
Momentan kann ich leider keine gesetzlichen Krankenversicherten behandeln, da Psychotherapie ein antragspflichtiges Verfahren ist.
Ab dem 1. April 2017 kann dies nicht mehr über das Kosten-erstattungsverfahren abgerechnet werden.
Da der Bedarf und die Nachfrage nach wie vor sehr groß sind, die Gerichte längere Wartezeiten von drei bis fünf Monaten ablehnen, sollen vorrausichtlich in Kürze durch den Landesauschuss etwa 50 neue Psychotherapeuten für das Ruhrgebiet ihre Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung (Kassensitz) für Psychotherapie erhalten, um die Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
Für Privat Versicherte:
Privat Versicherten empfehle ich vor dem Beginn einer Psychotherapie mit Ihrer Krankenversicherung abzuklären, welche Kosten die Kasse in welchem Umfang übernimmt. Einige Krankenversicherungen begrenzen die Therapie auf ein bestimmtes Stundenkontingent.
In einem ersten gemeinsamen Gespräch bin ich Ihnen gerne bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen, die Sie u.a. von mir erhalten, behilflich.
Für Selbstzahler:
Natürlich können Sie auch als sogenannter Selbstzahler eine Therapie in Anspruch nehmen. Am Ende eines Monats erhalten Sie eine Rechnung über die abgehaltenen Sitzungen, die Sie begleichen. Die Behandlungskosten für Selbstzahler richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).